In den letzten Jahren haben durch die Verschärfung der Bauvorschriften viele Bauherren Bedenken bekommen: Lassen sich die Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude tatsächlich nur mit einer Wärmepumpe erfüllen? Die Antwort lautet: nein. Anhand eines realen Beispiels zeigen wir, wie sich die erforderlichen energetischen Niveaus auch mit Infrarotheizung und kombinierten Lösungen erreichen lassen – und das, während man dabei sogar spart.
Die Fallstudie – ein neu gebautes Einfamilienhaus
Das Projekt betrifft ein neu gebautes Einfamilienhaus mit einer Nutzfläche von 97 m² (Gesamtvolumen: 252 m³), dessen Bauherr ursprünglich eine Wärmepumpenheizung geplant hatte. Bis zum Zeitpunkt der Ausführung waren die Preise jedoch so stark gestiegen, dass die Investition nicht mehr tragbar war – daher wurde nach einer Alternativlösung gesucht. In diesem Moment kam die Infrarot-Heizfolie als komfortable und wirtschaftliche Option ins Gespräch.
In der Immobilie wurde schließlich das folgende System realisiert:
- Es wurden 4 Heiz-Kühl-Klimageräte eingeplant (Wohnzimmer + Schlafzimmer), die 80 % der Grundfläche abdeckten und somit im Energieausweis als Hauptheizung mit Wärmepumpe erschienen.
- In jedem Raum wurde aus Komfortgründen Infrarot-Heizfolie verbaut, die in der Energetik jedoch nur eine ergänzende Rolle spielt.
- Zur Erzeugung des Warmwassers wurde ein Warmwasser-Wärmepumpenboiler (Brauchwasser) eingerichtet.
- Das Ergebnis der energetischen Bewertung: Klasse A+, CO₂-Ausstoß: 17,53 kg/m²·Jahr, zusammengesetzter Energiekennwert: 67,86 kWh/m²·Jahr, was mit 5 kW Photovoltaik den verschärften Vorschriften von 2023 entspricht.
Was passiert, wenn der Kunde auch eine Photovoltaikanlage plant?
Wir haben die Berechnungen für zwei verschiedene Szenarien weiter verfeinert, für die im Energieausweis gesonderte Kalkulationen erstellt wurden:
🔹Option 1 – mit einer 2-kW-Photovoltaikanlage:
- Bereits 2 Klimageräte hätten für die wärmetechnische Konformität ausgereicht.
- Die Infrarotheizung blieb auch in diesem Fall erhalten, doch für die Nutzungsgenehmigung war die Leistung der Klimageräte maßgebend.
- Der CO₂-Ausstoß und die Energiekennwerte verbesserten sich weiter: CO₂: 14,88 kg/m²·Jahr, zusammengesetzter Kennwert: 66,89 kWh/m²·Jahr, blieb also mit 2 kW Photovoltaik deutlich innerhalb des A+-Niveaus.
🔹Option 2 – mit einer 5-kW-Photovoltaikanlage:
- Hier wäre für die Erfüllung der energetischen Bewertung überhaupt keine Inverter-Klimaanlage erforderlich gewesen.
- Das gesamte Gebäude hätte die Nutzungsgenehmigung auch allein mit Infrarotheizung erhalten.
- Als Heizsystem war nur elektrische Heizfolie vorgesehen, und dennoch erfüllte sie mit 5 kW Photovoltaik die Anforderungen vollständig.
Fazit – Glauben Sie nicht den Mythen!
„Mit Elektroheizung bekommt man keine Nutzungsgenehmigung“ – das ist eine veraltete Behauptung, die moderne Energiesoftware und Rechtsvorschriften nicht mehr bestätigen.
Die Wahrheit ist, dass ein gut geplantes Hybridsystem (Klimageräte + Infrarotheizung) oder eine mit einer kleineren Photovoltaikanlage kombinierte Infrarotheizung ebenfalls den ÉKM-Vorschriften von 2023 (ungarisches Ministerium für Bau und Verkehr) vollständig entsprechen kann.
➕Vorteile für den Bauherrn:
- Keine komplexen, teuren haustechnischen Systeme erforderlich.
- Schnellere, einfachere Ausführung.
- Angenehmeres Wärmeempfinden, insbesondere bei Fußbodenheizung.
- Mit einer künftigen Photovoltaikinstallation sind sogar null Nebenkosten erreichbar.
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Wenn Sie sich in einer ähnlichen Lage befinden oder einen Kunden haben, der wegen der Heizung unsicher ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unser Team von Energieingenieuren prüft jedes Projekt einzeln und arbeitet lösungsorientiert – damit die Nutzungsgenehmigung nicht an der Heizung scheitert.
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